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BGH, 20.11.1952 - 5 StR 781/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 5 StR 781/52
Waren dagegen die Forderungen der Gläubiger schon zur Zeit der Stundung so gefährdet, daß sie durch die Stundung nicht mehr an Wert verlieren konnten, da auch gerichtliche Zwangsmaßnahmen zu dieser Zeit nicht mehr zum Erfolg geführt hätten, so wäre ein Vermögensschaden zu verneinen (vgl. BGHSt 1, 262 [264]). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 5 StR 781/52
Falls das Landgericht nunmehr zur Annahme mehrerer einzelner Handlungen kommen sollte, so wird zu beachten sein: Soweit Einzelfälle des Betruges nicht erwiesen sind und aus rechtlichen Gründen ein ergehen nach § 156 StGB verneint worden ist, würde es eines Freispruches bedürfen (vgl. RGSt 57, 302 [304]).